Neue Gesetze zum Wohnungsbau in Nordzypern
Liebe Anleger: Wir möchten Sie über die Änderungen der lokalen Gesetze bezüglich der Grundsteuern in Nordzypern informieren. Wenn Ihre Immobilie fertiggestellt ist oder kurz vor der Fertigstellung steht und Sie sie nutzen oder vermieten möchten, müssen wir folgende Schritte befolgen: Wenn Ihr Vertrag registriert ist und 0,5 % Stempelsteuer gezahlt wird: 1- Wenn es Ihr erster Vertrag ist Haus: 3 % des im Grundbuchamtsvertrag für Ihr Haus eingetragenen Preises werden nach der Bewertung durch das Grundbuchamt gezahlt. Nach erfolgter Zahlung beantragen Sie beim Innenministerium eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Vorstrafenbescheinigung der zuständigen Behörden des Landes, in dem Sie leben, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht vorbestraft sind. Dieser Vorgang kostet 17.000 TL für den ersten Antrag. Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis die Genehmigung genehmigt wird. 2- Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zahlen Sie zusätzlich 3 % an das Grundbuchamt und erhalten die auf Ihren Namen ausgestellte Eigentumsurkunde. HINWEIS: Die Gültigkeitsdauer der Wohnerlaubnis beträgt 6 Monate. Wenn Sie Ratenzahlungen im Vertrag haben, beginnt dieser Zeitraum mit der letzten Rate. Wer den Titeltitel bei der ersten Genehmigung nicht erhalten hat, kann sich bewerben, indem er die Mindestgebühr für den zweiten Antrag bezahlt. Bei Zweitkäufen beträgt dieser Betrag 9 % (zu zahlen als 4,5 % – 4,5 %). Bei Drittkäufen beträgt dieser Betrag 12 % (zu zahlen als 6 % – 6 %) , wenn Ihr Vertrag nicht registriert ist : 1- Sie müssen sich mit dem Original Ihres Vertrags beim Grundbuchamt und beim Finanzamt anmelden. 3 % des Vertragspreises werden an das Finanzamt abgeführt, hinzu kommen noch 0,5 % Stempelsteuer und Ihr Vertrag ist rechtsgültig. Nach erfolgter Zahlung beantragen Sie beim Innenministerium eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Vorstrafenbescheinigung der zuständigen Behörden des Landes, in dem Sie leben, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht vorbestraft sind. Dieser Vorgang kostet 17.000 TL für den ersten Antrag. Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis die Genehmigung genehmigt wird. 2- Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zahlen Sie zusätzlich 3 % an das Grundbuchamt und erhalten die auf Ihren Namen ausgestellte Eigentumsurkunde. Wenn Sie das Haus nicht nutzen/mieten, haben Sie zwei Möglichkeiten. 1- Weiterverkauf des Hauses ohne Zahlung von Steuern bis MAI 2025. 2- Machen Sie einfach den Registrierungsteil, zahlen Sie 0,5 % und 3 % und bewerten Sie es erneut zum Verkauf, wenn das Projekt fertig ist. Wir bitten Sie, das Verfahren einzuhalten, da das Gesetz derzeit in Kraft ist und dafür Strafen verhängt werden die sich nicht rechtzeitig anmelden oder ihre Immobilie nicht weiterverkaufen. Sie können uns oder unsere Anwälte kontaktieren, um die detaillierte Fassung des Gesetzes einzusehen. Mit freundlichen Grüßen, Address Estate Team