Daueraufenthaltsregeln in der TRNZ
Sie gewährt Ausländern, die mit dem Kauf eines Haftbefehls einen ununterbrochenen Urlaub von mindestens sechs Jahren erhalten haben und ein garantiertes Einkommen haben, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn sie die in Absatz (2) genannten Bedingungen erfüllen:
Ein garantiertes Einkommen zu haben, um sich und seine Familie in der türkischen Republik Nordzypern zu ernähren,
Besitz eines Hauses in der türkischen Republik Nordzypern für die Zwecke dieses Artikels bezieht sich „Wohnsitz“ auf ein Haus von mindestens 125.000€ (einhundertfünfundzwanzigtausend Euro) oder einem gleichwertigen Betrag.
Keine der übertragbaren Krankheiten zu haben, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, wie vom zuständigen Gesundheitsministerium festgelegt,
In keinem Land, um nicht zu einer anderen Haftstrafe als Verkehrsverbrechen verurteilt zu werden oder um Geldwäsche, Schmuggel, Bestechung, Erpressung, Diebstahl, Betrug, , Fehlverhalten, betrügerische Insolvenz, Körperverletzung, sexuelle Vergewaltigung, versuchte sexuelle Vergewaltigung, sexuelle Gewalt zu haben. Auch nicht wegen Körperverletzung, sexueller Belästigung und solch schändlicher Verbrechen verurteilt worden zu sein und keine laufende gerichtliche Verfolgung für solche Verbrechen zu haben,
In den letzten sechs Jahren nicht mehr als 180 (einhundertachtzig) Tage im Jahr im Ausland bleiben.
Wenn Sie sich jedoch nicht länger als 1080 (eintausendundachtzig) Tage innerhalb der in Absatz (1) Buchstabe A genannten Frist im Ausland aufhalten, wird die Frist von einhundertachtzig Tagen nicht berücksichtigt.
Personen, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, haben eine gültige Krankenversicherung in der Türkischen Republik Nordzypern.
Für Personen, die zum Antragsdatum über 60 Jahre alt sind, werden in diesem Artikel die Ausdrücke „sechs Jahre“ als „drei Jahre“ angegeben. Der Ausdruck „eintausendachtzig Tage“ in Absatz (2) Buchstabe D wird als „fünfhundertvierzig Tage“ gelesen und angewendet.